Wer das eigene Einkommen absichert, schafft große finanzielle Sicherheit für sich und seine Angehörigen. Dieser Einkommensschutz ist heute vielseitig darstellbar. Am leistungsstärksten wird nach wie vor die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehandelt. Aber auch eine Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Dread-Disease-Versicherung gelten als mögliche Alternativen. Wer einen solchen Schutz bereits besitzt oder diesen plant, sollte auf jeden Fall auf den Baustein einer Nachversicherungsgarantie achten.
Die Garantie ermöglicht den Versicherten, die Leistungen in bestehenden Verträgen nachträglich zu erhöhen (z.B: höhere BU-Rente), ohne dass dafür eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Etwaige neue Erkrankungen oder riskante Hobbys, die bei Vertragsabschluss noch nicht bestanden, wirken sich somit nicht nachteilig aus. Meistens setzen Versicherer dafür ein bestimmtes Ereignis voraus, das die Lebenssituation des Versicherten betrifft. Man spricht von einer anlassbezogenen Nachversicherungsgarantie.
Die definierten Anlässe variieren unter den Versicherern. Einige bieten eine Nachversicherung auch ohne konkreten Anlass an.
Neben dem Wegfall einer erneuten Gesundheitsprüfung, ermöglicht die Garantie eine Anpassung der Leistungen an neue Lebensumstände. Die Gründung einer Familie oder die Finanzierung einer Immobilie erhöhen oft den Absicherungswunsch und -bedarf. Wenn dann die Leistungen einer Einkommensabsicherung nachträglich erhöht werden können, sichert das den aktuellen Lebensstandard passender ab, als die einst abgeschlossene Versicherungssumme.
Ebenso ist die Option auf Nachversicherung für junge Menschen wichtig. Sie ermöglicht einen preiswerten Einstieg in die Einkommensabsicherung und sichert den Gesundheitszustand. Später, wenn die beschriebenen Ereignisse eine höhere Absicherung erfordern, können Leistungen an das höhere Einkommen und neue Lebenssituationen nachträglich angepasst werden.
Garantiert. Lassen Sie Ihre Verträge prüfen!
Ständiger Ärger mit dem Vermieter, der Mängel nicht beseitigen lässt oder horrende Nachzahlungen fordert?! Streit im Straßenverkehr, wobei die Schuldfrage offenbleibt?! Stress mit dem Arbeitgeber, dessen Erwartungen weit außerhalb des Arbeitsvertrages liegen?! Konflikte können vielseitig sein und in allen Lebensbereichen auftreten. In diesen Situationen will man für seine Ansprüche einstehen. Doch das geht oft mit einem hohen finanziellen Risiko einher, falls der Prozess über mehrere Instanzen führt und das letztliche Urteil ungewiss ist. Wer dieses Risiko über eine Rechtsschutzpolice absichert, kann für seine Ansprüche einstehen und braucht nicht „klein beizugeben“.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits und übernimmt unter anderem die Kosten für notwendige Gutachten, Anwalt und Gericht. Per Baukastenprinzip lassen sich die Tarife individuell zusammenstellen. Verkehrs-, Arbeits-, Miet- oder Privat-Rechtsschutz stehen in der Regel zur Verfügung und können einzeln oder als Kombipaket abgeschlossen werden.
Deckt die Rechtsschutzversicherung auch Streitigkeiten mit meinem Arbeitgeber ab?
Ja, häufig ist der Arbeitsrechtsschutz in einer Rechtsschutzversicherung enthalten. Dies umfasst zum Beispiel die Vertretung bei Kündigungen, Abmahnungen oder Lohnstreitigkeiten.
Besteht freie Anwaltswahl oder wird der von der Versicherung vorgegeben?
In der Regel kann der Anwalt frei gewählt werden. Einige Rechtsschutzversicherungen bieten jedoch auch eigene Anwaltskanzleien oder Anwälte an, die für ihre Kunden tätig werden. Meist wird eine kostenlose Erstberatung per Telefon angeboten. Das kann viele Fragen beantworten und die weitere Vorgehensweise festlegen.
Was bedeutet Mediation?
Bei einer Mediation wird versucht, außergerichtlich zwischen beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung zu vermitteln. Das spart hohe Gerichtskosten und findet eine Lösung, mit der beide Streitparteien leben können.
Was deckt die Verkehrsrechtsschutzversicherung ab?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ab. Dazu gehören zum Beispiel Unfallschäden, Bußgeldbescheide oder Streitigkeiten beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs.
Knapp 16 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich. Sie unterstützen den lokalen Sportverein, betreuen Senioren, helfen Menschen bei der Integration oder sind bei der Nachbarschaftshilfe mit dabei. Die Bandbreite für ein Ehrenamt ist groß und allen Helfern gebührt Anerkennung und Respekt für ihr Tun. Gerade deshalb sollten sie bei einer Unachtsamkeit oder einem Unfall nicht auf den finanziellen Folgen sitzen bleiben. Denn der gesetzliche Versicherungsschutz fällt gering aus und ist an Voraussetzungen geknüpft.
Zunächst sollte sichergestellt sein, dass alle Merkmale für ein Ehrenamt per Definition erfüllt sind, damit der oder die Ausführende auch gesetzlichen Versicherungsschutz genießt:
Sind diese Punkte erfüllt, besteht in der Regel gesetzlicher Versicherungsschutz, zum Beispiel wenn sich der Helfer schwer verletzt oder verunfallt. Allerdings nur dann, wenn der Unfall im direkten Zusammenhang mit dem Ehrenamt oder auf dem Hin- bzw. Rückweg erfolgte. Beispiel: der ehrenamtliche Fußballtrainer bricht sich beim Vorzeigen einer Trainingsübung den Knöchel. Dann wäre er über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Für eine höhere Absicherung, die auch in allen anderen Bereichen leistet, empfiehlt sich eine private Unfallversicherung. Hier können Versicherungssummen selbst festgelegt werden und sie leistet auch außerhalb des Ehrenamtes.
Für bürgerschaftlich Engagierte, die nicht bereits zu den gesetzlich versicherten Ehrenamtlichen gehören, bietet die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Versicherung an.
Ähnlich verhält es sich bei Schäden, die der Ehrenamtler dritten Personen zufügt. Das kann schnell passieren, gerade im Umgang mit Menschen und deren Eigentum. Besteht über die Träger-Organisation eine Haftpflichtversicherung, sind Schäden darüber abgedeckt. Ehrenamtler sollten sich daher unbedingt vor Ausübung ihrer Tätigkeit bei der Organisation erkundigen, ob ein Haftpflichtschutz besteht. Falls nicht, ist eine private Haftpflichtversicherung nötig, da für Schäden in vollem Umfang persönlich gehaftet werden muss. Ganz unabhängig vom Ehrenamt gehört die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen.
Ist durch einen Unfall im Ehrenamt die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine monatliche Rente. Die Rentenzahlung ist jedoch gering und wird die Einkommenslücke kaum schließen können. Zudem muss als Auslöser ein Unfall vorliegen und es ist immer nachzuweisen, dass alle beschriebenen Kriterien und Umstände erfüllt sind. Sinnvoller ist daher die private Absicherung. Beispielsweise über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ermöglicht höhere Rentenzahlungen und leistet auch dann, wenn eine Krankheit der Auslöser der Erwerbsminderung bzw. Berufsunfähigkeit ist.
Wenn der Familie ein Schicksalsschlag widerfährt, herrscht emotionaler Ausnahmezustand. Die Hinterbliebenen müssen neben ihrer Trauer, meist auch noch viele organisatorische Aufgaben bewältigen und schwierige Entscheidungen treffen. War der Verstorbene der Hauptverdiener der Familie, reißt das fehlende Einkommen ein finanzielles Loch und gefährdet den Lebensstandard der Angehörigen. Damit die Hinterbliebenen nicht noch finanzielle Sorgen erleiden, können Familien dieses Risiko sehr einfach absichern.
Eine Risikolebensversicherung gehört dafür zu den einfachsten Versicherungen am Markt. Bei Tod der versicherten Person, bekommt der im Vertrag festgelegte Begünstigte eine feste Versicherungssumme ausgezahlt. Das sichert die Liquidität der Familie, um laufende Kosten (z.B. Immobilienfinanzierung, Ausbildung der Kinder) bezahlen und das Einkommen auf gewohntem Niveau halten zu können.
Die Risikolebensversicherung ist eine preiswerte Lösung, um hohe finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen zu gewährleisten. So kann ein Nichtraucher (45), eine Versicherungssumme von 200.000 Euro und einer Laufzeit von 20 Jahren bereits ab ca. 20 bis 25 Euro Monatsbeitrag absichern. Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von etwa dem 3- bis 5-fachen Jahresbruttogehalts der versicherten Person.
Neben den Hauptverdienern der Familie ist eine Risikolebensversicherung auch für die Immobilienfinanzierung oder als gegenseitige Absicherung von Geschäftsführern sinnvoll. Bei der Tarifauswahl sollte unter anderen auf die Nachversicherungsoption geachtet werden. Bei bestimmten Lebensereignissen (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit oder Existenzgründung) lässt sich damit die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.