Geht es um den Schutz des Autos, die Sicherheit der Kinder oder Schutzmaßnahmen für hochwertige Smartphones akzeptieren wir wenig Kompromisse. Vollkasko, zertifizierte Kindersitze, Schutzfolien und Handyversicherung gehören selbstverständlich zum Safety-Paket dazu und packen unsere sichtbaren Besitztümer „in Watte“. Ein anderer, „unsichtbarer“ Vermögenswert löst nur selten diesen Schutzinstinkt aus. Dabei ist er einmalig und bei Verlust selten reparabel. Die Rede ist von der eigenen Arbeitskraft – der Motor unseres Lebensstandards.
Jeden vierten Erwerbstätigen trifft es – aufgrund von Krankheit oder Unfall kann der Beruf nicht mehr ausgeübt werden und das Einkommen bleibt aus.
Plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, den eigenen Beruf auszuüben und muss sich mit einer völlig neuen Situation auseinandersetzen. Der emotionale Stress wird noch verstärkt, wenn man gleichzeitig auch noch finanzielle Sorgen hat. In solchen Fällen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine enorme Hilfe sein und für ein Stück mehr Sicherheit und Stabilität sorgen.
Sie bietet im Falle einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Zahlung, um den Verdienstausfall auszugleichen. Diese Zahlung wird solange geleistet, bis entweder die Berufsunfähigkeit behoben ist oder die vereinbarte Versicherungsdauer endet. Die genauen Leistungen und Bedingungen variieren dabei von Versicherer zu Versicherer, jedoch gibt es einige wichtige Punkte, auf die man achten sollte:
Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, Vorerkrankungen, eines erhöhten Berufsrisikos oder eines geringeren Budgets ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für manche Menschen nicht möglich oder nicht sinnvoll. Am Markt haben sich jedoch viele Alternativen etabliert, um mehr Menschen eine Absicherung ihres Einkommens zu ermöglichen. So zum Beispiel die Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung.
Letztere ist ein noch relativ junges Produkt und leistet im Falle des Verlusts bestimmter Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder Greifen eine monatliche Rente. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung steht hier nicht die Ausübung eines bestimmten Berufs im Vordergrund, sondern die Beeinträchtigung von grundlegenden Fähigkeiten, die für eine selbständige Lebensführung notwendig sind. Ob der Beruf damit noch ausgeübt werden kann oder möchte, ist irrelevant – die Leistungen gibt es unabhängig davon.
Die Grundfähigkeitsversicherung kann daher eine Option für Menschen sein, die aufgrund ihres Berufs oder ihrer Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Auch für Menschen, die in Berufen arbeiten, die nicht als besonders risikoreich gelten, aber dennoch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung erleiden können, kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative sein.
Damit Ihr Einkommensmotor nie ins Stottern gerät
„Eltern haften für ihre Kinder“. Dieser Spruch prangt nicht nur an vielen Baustellenschildern, sondern schwebt auch permanent über Familien. Denn Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich, auch – oder vor allem – dann, wenn der Nachwuchs einem Dritten einen Schaden zufügt. Dann ist die private Haftpflichtversicherung (PHV) der Eltern gefordert, vorausgesetzt sie umfasst die gesamte Familie.
Sind Kinder automatisch in der PHV der Eltern mitversichert?
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern einen Familien- oder Partnertarif abgeschlossen haben. Wird beispielsweise ein früherer Singletarif mit in die Partnerschaft über- und weitergeführt und nicht angepasst, sind nachfolgende Kinder darin nicht mitversichert. Werdende Eltern sollten daher ihren Tarif umstellen und ihren Versicherer über den Nachwuchs informieren.
Was bedeutet „deliktunfähig“ im Zusammenhang mit der PHV?
Bis zum 7. Geburtstag gelten Kinder als „deliktunfähig“, wodurch sie prinzipiell nicht für Schäden haftbar gemacht werden können. Im Straßenverkehr liegt diese Altersgrenze sogar bei 10 Jahren. Jedoch nur bei fließendem Verkehr. Bei ruhendem Verkehr (z.B. Schäden an parkenden Autos) gilt die Deliktunfähigkeit nur bis zum 7. Lebensjahr.
Trotz dieses gesetzlichen Rahmens sollten Eltern von Kleinkindern (unter 7 Jahren) das Thema nicht ausklammern. Ärgerlich ist es, wenn der Sprössling zum Beispiel beim Besuch bei Freunden, die teure Bodenvase umstößt, die Tischdecke samt Kaffeeservice abräumt oder die Wand im Flur als Maltafel entdeckt. Rein rechtlich müssten die Eltern für den Schaden nicht aufkommen, im Sinne der Freundschaft in den meisten Fällen wahrscheinlich schon. Hier helfen PHV-Verträge, die auch Schäden durch „deliktunfähige“ Kinder abdecken. Gerade für junge Eltern ein wichtiger Baustein, um finanzielle Risiken zu minimieren.
Bis zu welchem Alter können Kinder mitversichert werden?
In den meisten Fällen sind unverheiratete Kinder mitversichert, solange sie bei den Eltern wohnen. Ist das Kind ausgezogen, befindet sich aber noch im ersten Ausbildungsweg (Beruf, Studium) oder macht ein FSJ, so bleibt es im Vertrag der Eltern in der Regel mitversichert. Einige Versicherer erweitern den Schutz auch auf den zweiten Ausbildungsweg oder eine weiterführende Ausbildung. Wiederum andere beschränken das Alter, zum Beispiel bis maximal 25 Jahre. Der Familienschutz erlischt definitiv, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung lebt und einem Beruf nachgeht oder heiratet bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft lebt.
Nicht nur ein Familienzuwachs gibt Anlass bestehende Verträge auf ihren Leistungsumfang regelmäßig prüfen zu lassen. Die Anbieter verbessern stetig ihre Bedingungen und erweitern durch Innovationen ihre Leistungspakete. Auch bei veränderten Lebenssituationen (Familiengründung, Scheidung, Berufswechsel, neues Hobby) ist eine Überprüfung ratsam, damit der aktuelle Schutz stets zum persönlichen Risiko passt.
Die Privathaftpflicht jetzt auf Aktualität prüfen lassen
Seit Jahresbeginn ist das reformierte Betreuungsgesetz in Kraft. Dadurch kann ein Ehegatte unter bestimmten Bedingungen für den Partner Entscheidungen der Gesundheitssorge treffen, wenn dieser infolge von Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig ist. Das erhöht die Selbstbestimmung von rund 1,3 Millionen in Betreuung lebender Menschen.
Konkret können Ehepartner nun schnell die notwendigen Hilfen in die Wege leiten und in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder bei ärztlichen Eingriffen einwilligen bzw. sie untersagen. Auch dann, wenn zuvor keine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde.
Vor der Gesetzesneuerung ging dies nur, wenn eine entsprechende Verfügung erstellt wurde. Fehlte eine solche Regelung, musste ein gerichtliches Betreuungsverfahren bemüht werden, was alle Beteiligten zusätzlich belastete.
Dieses Notvertretungsrecht ist jedoch auf sechs Monate beschränkt und soll daher besonders in der ersten Zeit nach einem Unfall oder einer plötzlich auftretenden schweren Krankheit Ehepartner entlasten, indem sie auch ohne Vollmacht Entscheidungen für handlungsunfähige Partner treffen können. Wichtig: Wurde in einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht eine andere Person als der Ehepartner als Vertreter benannt, geht diese vor. Auch deshalb zählen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu wichtigen Dokumenten, die in gesunden Zeiten geregelt werden sollten, damit die Selbstbestimmung gewahrt bleibt.
Regeln Sie sensible Themen, wenn es Körper und Geist noch zulassen
Wer das Wasser liebt und gern Zeit in der Natur verbringt, kann diese Leidenschaften perfekt mit einer Bootstour kombinieren. Vom Tagesausflug mit dem gemieteten Hausboot auf ruhiger See, über das Cruisen mit der Motoryacht bis hin zum Segeltörn bei Wellengang – für jeden Skipper gibt es das passende „Schiffchen“. Doch das Element „Wasser“ hat seine Tücken, die für Boot und Crew zum Risiko werden können.
Unvorhersehbare Wetterbedingungen, technische Probleme und menschliches Versagen lassen sich nicht immer vorhersehen oder gar vermeiden. Um Unfällen vorzubeugen und im Schadenfall abgesichert zu sein, sollten Bootsfahrer die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, bevor sie in See stechen.
Die Kosten einer Bootsversicherung richten sich nach dem Bootstyp (Motor- oder Segelboot, Yacht), dem Baujahr, Motorleistung (bei Motorbooten) und dem gewählten Leistungspaket. Wer sein Boot nur für einen Teil des Jahres per Saisonversicherung absichert, profitiert von Rabatten. Vergleichbar mit einem Saisonkennzeichen beim Kfz kann die Boots- und Yachtversicherung auch nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr abgeschlossen werden. Das reduziert die Versicherungsprämie.
Der passende Schutz für Skipper & Crew